Treeworker Rhein-Main
Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere AGB auf einen Blick Transparent, fair und zuverlässig – die Basis für ein gutes Miteinander
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Werkverträge der Firma Treeworker Rhein-Main (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Bereich der Baumpflege, des Heckenschnitts und der Rasen-/Wiesenpflege sowie allen anderen übertragenen Arbeiten. Vertragspartner ist der jeweilige Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt oder separat schriftlich vereinbart. Angebote des Auftragnehmers sind für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
§ 2 Naturschutz und gesetzliche Fristen
Artenschutz: Beide Parteien sind an die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39 BNatSchG) gebunden. Der Auftragnehmer führt vor Beginn der Arbeiten (insb. bei Hecken- und Baumarbeiten) einen Artenschutz-Check durch.
Werden bewohnte Niststätten oder Habitate geschützter Tiere festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten in diesem Bereich teilweise oder ganz einzustellen bzw. zu verschieben. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden regulär abgerechnet.
Behördliche Genehmigungen:
Das Einholen von Fällgenehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen nach lokalen Baumschutzsatzungen obliegt allein dem Auftraggeber, es sei denn, die Beantragung wurde explizit als kostenpflichtige Dienstleistung an den Auftragnehmer übertragen
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Zustand der Flächen:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zu bearbeitenden Flächen vor Arbeitsbeginn von grobem Unrat, Steinen, Spielzeug, Gartenmöbeln, Haustierkot und ähnlichem zu befreien.
Untergrund und Hindernisse:
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert über nicht sichtbare Besonderheiten im Boden (z.B. Erdkabel, Wasserleitungen, Zisternen, Grenzmarkungen) oder in Pflanzen (z.B. eingewachsene Spanndrähte, Metallstangen in Bäumen/Hecken) zu informieren.
Zugang:
Dem Auftragnehmer ist freier, ungehinderter Zugang zum Arbeitsbereich zu gewähren. Verzögerungen durch fehlenden Zugang oder nicht beräumte Flächen werden als Wartezeit auf Stundenbasis in Rechnung gestellt.
§ 4 Gewerkespezifische Regelungen
1. Baumarbeiten:
Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik (ZTV-Baumpflege) ausgeführt.
Unvermeidbare Flurschäden (z.B. leichte Fahrspuren im Rasen durch den Einsatz von Häckslern oder Hubarbeitsbühne sowie unvermeidbarer Ast- und Laubabwurf) stellen keinen Mangel dar.
2. Heckenschnitt und Nachbarschaftsrecht:
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die landesrechtlichen Grenzabstände und Höhenbegrenzungen gemäß dem geltenden Nachbarrechtsgesetz, wie zum Beispiel HNachbG oder dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum BGB AGBGB, einzuhalten und ggf. mit dem Nachbarn abzustimmen. Eine Rechtsberatung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
Bei starken Verjüngungsschnitten (Rückschnitt in das mehrjährige, alte Holz) übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für ein gleichmäßiges wieder anwachsen oder Austreiben der Pflanzen.
3. Rasen- und Wiesenpflege:
Für Schäden an Begrenzungskabeln von Mährobotern oder oberirdischen Bewässerungssystemen, die dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn nicht exakt angezeigt und markiert wurden, wird jede Haftung ausgeschlossen.
Die Erhöhung des Mähaufwands durch extremen Wildwuchs oder Fremdkörper führt zu einer Anpassung des Preises nach tatsächlichem Zeitaufwand.
§ 5 Haftungsausschluss und verdeckte Schäden
Der Auftragnehmer haftet für Schäden an Eigentum des Auftraggebers oder Dritten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Maschinen des Auftragnehmers oder am Eigentum des Auftraggebers, die durch im hohen Gras oder im dichten Gehölz verborgene Fremdkörper (z.B. Eisenstangen, Grenzsteine, Bauschutt, Lichterketten) entstehen, haftet der Auftraggeber, sofern die Gegenstände für den Auftragnehmer nicht offensichtlich erkennbar waren.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmer-Status
Kleinunternehmer-Regelung:
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich als Netto-Endpreise.
Entsorgung:
Die Entsorgung von Schnittgut und Biomasse wird nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet, sofern im Angebot kein Festpreis vereinbart wurde.
Zahlungsziel:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
§ 7 Abnahme
Die Leistung gilt als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten bemängelt. Die Nutzung eines gemeinsamen Abnahmeprotokolls vor Ort wird angestrebt.
§ 8 Einwilligung zur Verwendung von Bildmaterial
Der Kunde erklärt sich damit Einverstanden, dass vor, während und nach den Arbeiten angefertigte Fotografien/Videos des Gartens (z.B. Vorher-Nachher Bilder) von uns zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.